Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht

Für die Kommunikation Ihres Fortschritts eigener sich eine zielgruppenspezifischer Nachhaltigkeitsbericht

Wer hat sich das schon wieder ausgedacht?

EUROPAFLAGGE

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben die Verpflichtung für einen Nachhaltigkeitsbericht ausgesprochen, um die Offenlegung finanzieller Berichte, wie Lageberichte und Bilanzen, zu erweitern und den Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft anzuregen. Für Investoren ist dieser Bericht von Bedeutung, um eine Entscheidung bezüglich der Investition zu treffen. Um sicherzustellen, dass Kriterien umfassender sind und nachhaltige Aspekte berücksichtigt werden, wird der Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht. Somit können die Auswirkungen von Unternehmen auf ökologische Faktoren, aber auch Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung aufgedeckt werden. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) regelt, welche Unternehmen unter die Pflicht zur Berichterstattung fallen und wie die relevanten Kriterien sind

CSRD: die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Pflicht von Unternehmen

NACHHALTIGKEIT

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist ein Gesetzesvorschlag, der derzeit noch durch die verschiedenen Institutionen der EU verabschiedet wird. Wenn alles nach Plan läuft, soll die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für Unternehmen bindend wird. Allerdings wird die Umsetzung noch von den jeweiligen nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten beeinflusst.

 

Die CSRD beabsichtigt, die bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien (basierend auf der CSR) zu erweitern und auf ein Niveau mit der Finanzberichterstattung zu bringen. Dazu arbeiten sie an Kriterien, die eine präzise, kohärente und transparente Berichterstattung gewährleisten. Mit dem Ziel, dass Unternehmenssozial- und Umweltauswirkungen messbar und vergleichbar werden, Investoren dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen und eine nachhaltigere, europäische Wirtschaft gefördert wird.

Seit mehreren Jahren ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einige Unternehmen schon Pflicht

UFFBASSE

Im Jahr 2014 bzw. 2017 wurde in Deutschland das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ eingeführt, das die Pflicht zur Berichterstattung über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange einleitete. CSR steht für „Corporate Social Responsibility“ (auf Deutsch „Unternehmerische Sozialverantwortung“). Bis anhin war die CSR-Berichtspflicht auf Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute beschränkt. Mit der neuen CSRD-Regelung wird die Zahl der Pflichtigen deutlich erhöht.

Für folgende Unternehmen wird der Nachhaltigkeitsbericht demnächst Pflicht!

Die CSRD hat neue Kriterien definiert, anhand derer festgestellt wird, wer berichtspflichtig ist:

Alle Unternehmen, die auf den Kapitalmarkt ausgerichtet sind und alle großen Haftungsbeschränkungsunternehmen in der EU haben die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In Bezug auf die Definition von”Groß” müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein.

  1. Bilanzsumme über 20 Mio. €
  2. Netto-Umsatz über 40 Mio. €
  3. Mehr als 250 Mitarbeitende

  • Das gilt nicht für kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen. Zumindest noch nicht. Aber: Zulieferer werden von größeren Unternehmen immer häufiger um Unterlagen und Auskunft gebeten werden. Das liegt unter anderem am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
  • Aktuell ist geplant, dass die Neuregelung der CSRD ab 2025 gilt und der Bericht für 2024 erstellt werden muss – für alle Unternehmen, die bisher schon der Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterlagen.
  • Für alle anderen: ein Jahr später (also ab im Jahr 2026 für 2025)
  • Kapitalmarktorientierte KMU (ab 10 Mitarbeiter:innen) ab 2027 für das Jahr 2026.
  • Innerhalb eines Konzerns unterliegen Tochtergesellschaften der Pflicht zu 
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht, wenn auf Konzernebene ein passender Nachhaltigkeitsbericht erstellt wird.
  • Geplant: Ab 2028 auch für Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erreichen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.
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Wir erstellen die Nachhaltigkeitsberichte nach den folgenden drei wichtigen Rahmenwerke :

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex stellt einen übergreifenden Rahmen für die Berichterstattung hinsichtlich Nachhaltigkeit dar. Er richtet sich sowohl an kleine als auch an große Unternehmen, sei es privat oder öffentlich, die verpflichtet sind, über ihre nachhaltigen Leistungen zu berichten oder die Interessengruppen freiwillig über ihren Fortschritt auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit informieren möchten.

Global Reporting

Die Global Reporting Initiative (GRI) mit Sitz in Amsterdam ist eine gemeinnützige Organisation, die weltweit anerkannte Standards für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen herausgibt. Besonders für Großunternehmen ist die Einhaltung der GRI-Berichterstattungsrichtlinien quasi ein Muss.

UN Global Compact

Der UN Global Compact ist die weltweit größte Bewegung für verantwortungsvolles Unternehmertum. Seine Teilnehmer versprechen, die zehn universellen Regeln für eine nachhaltige Weltwirtschaft zu befolgen und jährlich über die gemachten Fortschritte zu informieren.

3 Tipps wie Sie mit der Nachhaltigkeitsberichtspflicht umgehen.

1. Jetzt anfangen!

Es lohnt sich, frühzeitig mit Nachhaltigkeitsmanagement zu beginnen, bevor es eine Pflicht wird. Viele Unternehmen kennen weder die ESG-Kriterien, noch verstehen sie die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung formuliert wurden. Diese beiden Themen sind hervorragende Einstiegspunkte, um das Thema Nachhaltigkeit zu erfassen und die verschiedenen Dimensionen zu verstehen. Anschließend stellt sich die Aufgabe, Daten zu sammeln, ohne den Überblick zu verlieren. Eine geeignete Datenbasis erleichtert die Erstellung des Berichts erheblich.

2. Eine zentralen Datenpunkt schaffen

Verlieren Sie nicht den Überblick über die klassischen wirtschaftlichen Kennzahlen? Ein zentrales Tool kann helfen, damit wichtige Dokumente gespeichert werden können. Der Kern des Nachhaltigkeitsberichts ist es, dass die Daten fundiert, gültig und strukturiert sind, um damit weiterarbeiten zu können. Tabellen auf Papier sind nicht flexibel genug und Digitalisierung der Daten ist hier entscheidend, um den Überblick zu behalten.

3. Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie verankern

Durch die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts wird das Thema Nachhaltigkeitsmanagement von den verschiedenen Beteiligten stärker wahrgenommen, da der Bericht zusammen mit dem Jahresbericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Damit es keine Interessenkonflikte zwischen wirtschaftlichen Unternehmensinteressen und Nachhaltigkeitsthemen gibt, ist es sehr sinnvoll, ESG-Kriterien oder Themen aus den 17 Zielen in die Unternehmensstrategie einzubeziehen. Durch die Integration nachhaltiger Aspekte in die globale Strategie lassen sich eine Vielzahl an vorteilhaften Synergieeffekten aufdecken: Nachhaltigkeit kann ein wichtiges Verkaufsargument sein, das Image eines Unternehmens verbessern, die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern, bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter unterstützen und helfen, Risiken frühzeitig zu identifizieren. Die Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette können sehr unterschiedlich sein.